Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als zum Zeitpunkt der Buchung, spätestens zum Datum der Buchungsbestätigung als vereinbart.

 

II. Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigenwerbung

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern/digitalen Aufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Er alleine entscheidet über die Verwendung seiner Bilder und über die Vergabe der Nutzungsrechte.

2. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von unbeschränkten Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

3. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, darf der Auftraggeber oder Nutzer die Lichtbilder ausschließlich zum angegebenen Zweck verwenden.

5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

6. Die hergestellten Lichtbilder dürfen vom Fotografen bis auf Widerruf als Referenzaufnahmen für die Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.),verwendet werden.

7. Bei der Verwertung der Bilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 

8. Die Negative (RAW) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative (RAW) an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind, soweit nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf ‚ wenn nichts anderes vereinbart wurde‚ nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Fotograf verwahrt die digitalen Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrten digitalen Daten nach drei Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

V. Archivierung und Speicherung der Bilddaten

Der Fotograf bewahrt die im Rahmen des Auftrags erstellten Bilddaten für einen Zeitraum von maximal einem (1) Jahr ab dem Datum der finalen Bildauslieferung auf. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Fotograf berechtigt, die Bilddaten ohne weitere Ankündigung dauerhaft zu löschen. Eine Verpflichtung zur Archivierung über diesen Zeitraum hinaus besteht nicht.

Onlinegalerie

Sofern dem Kunden eine Onlinegalerie zur Verfügung gestellt wird, ist diese für maximal drei (3) Monate ab Bereitstellung online abrufbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Onlinegalerie deaktiviert und die Inhalte können entfernt werden.

Erneute Veröffentlichung / Auslieferung

Wünscht der Kunde nach Ablauf der genannten Fristen eine erneute Bereitstellung der Bilder (z. B. erneute Veröffentlichung in einer Onlinegalerie oder erneute Auslieferung der Bilddaten), ist dies nur im Falle noch vorhandener Archivdaten möglich.
Für die erneute Veröffentlichung in einer Onlinegalerie wird eine Bearbeitungs- und Servicepauschale in Höhe von 250 € berechnet.

Eine erneute Auslieferung von Bilddaten (gleich welcher Form) ist ebenfalls kostenpflichtig und wird mit mindestens 250 € berechnet. Der genaue Betrag richtet sich nach Umfang und Aufwand.

 

Ein Anspruch auf erneute Veröffentlichung oder Auslieferung besteht nicht.

 

VI. Nebenpflichten

1. Kann der Auftrag aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

2. Ist es dem Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag durchzuführen oder die Lichtbilder innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Falle jedoch dringend um einen Ersatzfotografen.

 

VII. Widerrufsbelehrung für den Auftraggeber

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Datum der Buchungsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Perspective by TS, Schorndorfer Str. 25, 73066 Uhingen, Email: info@perspective-ts.de

 

VIII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des Auftragsgebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie meiner Datenschutzerklärung.

 

IX. Onlinegalerie, Archivierung und Nachbestellungen

(1)Die dem Kunden zur Verfügung gestellte Onlinegalerie bleibt für einen Zeitraum von maximal drei (3) Wochen ab Bereitstellung online abrufbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Onlinegalerie deaktiviert und das Bild- und/oder Videomaterial in ein internes Archiv des Fotografen überführt.

(2)Die archivierten Daten werden für einen Zeitraum von mindestens zwei (2) Monaten aufbewahrt; eine darüberhinausgehende Archivierung erfolgt ohne Gewähr und abhängig von der verfügbaren Speicherkapazität.

(3) Nach vollständigem Abschluss, Bearbeitung und Auslieferung des Auftrags besteht kein Anspruch auf erneute Herausgabe der Daten. Benötigt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt erneut Fotos und/oder Videos aus dem abgeschlossenen Auftrag, wird hierfür eine pauschale Archiv- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 € erhoben.

 

X. Schlussbestimmungen

1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

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