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Allgemeine Geschäftsbedingungen

INHALTSVERZEICHNIS
1. Anwendungsbereich
2. Auftragsproduktionen
3. Lizenzierung von Stock-Fotos
4. Vergütung
5. Haftung
6. Datenschutz
7. Schlussbestimmung

1. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos.
Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge. Abweichende Bedingungen
des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt
deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Auftragsproduktionen

Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über
Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den
Auftraggeber zustande. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl
nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem
Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann
verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie
Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart. Hat der
Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der
Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischtechnischen
Gestaltung ausgeschlossen. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der
vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte
an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart
wurde. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht
ausgeschlossen wurden.

3. Lizenzierung von Stock-Fotos

Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den
lizenzierten Fotos ein. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit
nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht
übertragbares Nutzungsrecht. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen,
als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.

4. Vergütung

Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht
sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang. Ist der Fotograf für einen bestimmten
Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der
Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die
ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen
Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können. Rechnungen sind
innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten
Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der
Stock-Fotos nicht gestattet.

5. Haftung

Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt
haben. Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.

6. Datenschutz

Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom
Fotografen gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung –
nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

7. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes
bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den
Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder
undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem
wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/.